Dienstag, 19. November 2013

Der Sachverständigenrat zur Entwicklung der Ungleichheit

In den Passagen zur Entwicklung der Ungleichheit folgt der Sachverständigenrat in seinem Gutachten dem beschönigenden Armutsbericht und urteilt:
So hat die Ungleichheit der Einkommen gemessen am Gini-Koeffizienten seit Beginn der 1990er-Jahre lediglich moderat zugenommen.
Das verwundert. Der Rat hatte für diese Frage bessere Daten als das Sozio-ökonomische Panel zur Verfügung, das dem No-response measurement error unterliegt, da es auf freiwilligen Auskünften beruht. Der Sachverständigenrat hatte nämlich selbst von Bernd Fitzenberger eine  Expertise zur Entwicklung der Lohnungleichheit in Deutschland erstellen lassen, die auf den wesentlich vollständigeren und genaueren Daten der Besachäftigtenstatistik der Bundesanstalt für Arbeit aufbaut. Hier zeigt sich eine dramatische Zunahme der Lohnungleichheit in Deutschland. Vergleicht man die Entwicklung der Durchschnittverdienste der geringer verdienenden mit denen der höher verdienenden so ergibt sich aufgrund der Daten auf S. 27 folgendes Bild:

Entwicklung der höheren Löhne (80. Perzentil) und der niedrigeren Löhne (10. Perzentil) in Deutschland Quelle

Die obere Kurve gibt dabei die Entwicklung der Reallöhne in Deutschland bei den besserverdienenden (80. Perzentil) und die untere Kurve bei den geringer verdienenden (20. Perzentil) ganztags sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Die Reallohne sind in der einen Gruppe innerhalb der letzten fünfzehn Jahren um knapp zehn Prozent gestiegen,  die in der anderen Gruppe um knapp zehn Prozent gefallen. (In Fitzenbergers Expertise finden sich übrigens eine Reihe von sehr detaillierten Darstellungn.)

Unter einem Perzentil ist folgendes zu verstehen.  Man reiht alle Lohnempfänger nach der Größe ihres Lohnes. Der Lohn, unter dem gerade den 10% der Beschäftigten verdienen, gibt das 10. Perzentil, der Lohn, unter dem gerade 20% verdienen gibt das 20. Perzentil und so weiter. Mithin gibt das 80. Perzentil den Lohn, unter dem 80% verdienen.


Die Besserverdienenden hatten von 1995 bis 2010 eine Reallohnsteigerung von kanpp 10%, die geringer verdienenden eine Reallohnsenkung um knapp 10 Prozent.

Anders ausgedrückt: Das Verhältnis der Durchschnittslöhne der Besserverdienenden (80. Perzentil) zu den Durchschnittslöhnen der geringer verdienenden (20. Perzentil) hat sich in der Zeit von 1995-2010 von 1,92 auf 2,32 kontinuierlich erhöht:


Zunahme der Lohnungleichheit (80 zu 20. Perzentil) in Deutschland. Quelle
Und dabei sind nicht einmal die Teilzeitbeschäftigten und Arbeitslosen erfaßt, und auch nicht die Minjobber!

Die Expertise von Fitzenberger war dem Sachverständigenrat nicht unbekannt. Er zitiert sie im Zusammenhang mit Mindestlöhnen:
Ein Mindestlohn von 8,50 Euro würde vor allem Arbeitnehmer in Ostdeutschland, in
kleinen Betrieben, in konsumnahen Wirtschaftszweigen und insbesondere diejenigen mit geringer Qualifikation betreffen. ... Diese Befürchtung wird durch die Kennzahlen zur Lohnstruktur in Deutschland aus der im Auftrag des Sachverständigenrates für das Jahresgutachten 2012 erstellten Expertise untermauert (Fitzenberger, 2012). 
Es ist bemerkenswert, daß Fitzenbergers Studie so selektiv herangezogen wird: Die Ergebnisse werden nur dort verwendet, wo sie passen (Warnung vor Mindestlöhnen), aber dort übergangen, wo sie ein unerwünschtes Bild zeichnen (Zunahme der Ungleichheit).

Im übrigen ist in Zeiten geringer werdender Arbeitslosigkeit eine Abnahme der Ungleichheit zu erwarten. Es stimmt aber bedenklich, wenn bei abnehmender Arbeitslosigkeit dennoch das Armutsrisiko zunimmt, wie der DGB in seiner Stellungnahme zum Armutsbericht dargelegt hat:
Arbeitslosenquote (rot), Armutsrisikoquote (oben) und dauerhafte Armut (unten) Quelle

Mit anderen Worten: Der Sachverständigenrat urteilt bezüglich der Entwicklung der Ungleichheit  nicht objektiv sondern benutzt die vorhandene Evidenz selektiv, und damit verzerrend.


Nachtrag (22.11.2013) Stefan Dudey hat mich darauf aufmerksam gemacht, daß es statt "sozialhilfepflichtig" "sozialversicherungspflichtig" heißen mußte. Ich habe das im Blog korrigiert. Vielen Dank!

Nachtrag (28.11.2013) Ich bin darauf aufmerksam gemacht worden, daß meine Erklärung der Perzentile in der ersten Fassung falsch war. Ich habe das oben korrigiert.

3 Kommentare:

  1. nach der Erläuterung ist das 20% Perzentil in den 80% Perzentil enthalten, dann wäre das Auseinanderlaufen der Lohnunterschiede sogar noch größer. Der sinnvolle Vergleich wäre zwischen unterem 20% Perzentil und oberem 20% Perzentil vorzunehmen d.h. den untern 20% und oberen 20%. Falls dies der Fall bei den Daten ist wäre die Erläuterung sehr irreführend.

    AntwortenLöschen
  2. Vielen Dank! Das ist sicher etwas verwirrend, Deshalb zur Erläuterung ein einfaches Beispiel. Wir betrachten hundert Lohnempfänger. Die ersten zehn haben jeder den Lohn 1, die zweiten zehn haben jeder den Lohn zwei, und so weiter bis zu den letzten Zehn, die alle den Lohn 10 haben.

    Der Lohn des 10% Perzentils ist dann 2 und der Lohn des 80% Perzentils ist dann 8. Der Lohn des 10% Perzentils ist dann 1, ebenso der Lohn des 5% Perzentils. Wenn sich der Lohn beim 10% Perzentils erhöht, z.B. weil ein Mindestlohn von 2 eingeführt wird, ändert das nichts beim Lohn beim 80% Perzentil und auch nicht für den Lohn beim 20% Perzentil.Hoffentlich hilft das!

    AntwortenLöschen
  3. Die Diskrepanz die Sie hier ansprechen ist in Wirklichkeit gar keine. Der SVR stellt fest, dass die Einkommensungleichheit nicht zugenommen hat. Sie hingegen zeigen, dass die Lohnungleichheit zugenommen hat. Das sind ganz unterschiedliche Dinge und leicht miteinander vereinbar: 1. Es findet in D eine starke Umverteilung von Einkommen über Steuern und Transfers statt. Jemand mit einem Lohn von Null hat trotzdem kein Einkommen von Null (und das ist auch gut so). Jemand mit einem hohen Lohn muss absolut und prozentual höhere Steuern zahlen. Aus einer ungleichen Lohnverteilung wird also eine gleichere Einkommensverteilung gemacht. 2. In den letzten Jahren sind die unteren Löhne gesunken, wodurch mehr Menschen Arbeit (im Niedriglohnsektor) gefunden haben. Dies erhöht die Lohnungleichheit, vermindert aber die Einkommensungleichheit, weil jemand der arbeitet, immer noch mehr Einkommen hat, als jemand der arbeitslos ist.

    AntwortenLöschen