Donnerstag, 13. Juni 2013

Das Bundesverfassungsgericht hat über die Euro-Rettung zu befinden

In seinem heutigen "Morning Briefing" schreibt das Handelsblatt:
Die Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht zur Euro-Rettung entwickelt sich zum Politkrimi. Die Kläger halten die milliardenschweren Aufkäufe von Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank für illegal. Die Befürworter - darunter gestern IWF-Chefin Christine Lagarde - fürchten im Fall einer Beendigung Massenarbeitslosigkeit und soziale Aufstände.
Richtig wird dazu bemerkt:
Das Fatale: Wahrscheinlich haben beide Recht.
Das Gericht sollte sich bewusst sein (und ist sich wohl auch bewusst) dass eine strickte Einschränkung der Haftung des deutschen Steuerzahlers wesentlich höhere Kosten für den deutschen Steuerzahler nach sich ziehen würde als die gegenwärtige Politik. Vernünftig, und deshalb wohl auch juristisch begründbar, wäre es deshalb, wenn das Verfassungsgericht die Aufkäufe von Staatsschuldpapieren für einen gewissen Zeitraum weiter akzeptiert und längerfristig eine Verfassungsänderung einfordert, die die solidarische Haftung in Europa ermöglicht.

Die deutschen Flutopfer werden aus dem europäischen Solidaritätsfonds Hilfe erhalten. Vielleicht verdeutlicht dies für die Öffentlichkeit, dass Solidarität wechselseitige Verpflichtungen impliziert.